Pflegeberatung 

§ 37.3 SGB XI

Wenn Sie Ihre Angehörigen zu Hause alleine versorgen und dafür Pflegegeld erhalten, sind Sie verpflichtet, einen sogenannten Beratungsbesuch abzurufen. Bei den Pflegegraden 2 oder 3 muss dieser Beratungsbesuch halbjährlich stattfinden, für die Pflegegrade 4 oder 5 ist ein vierteljährlicher Turnus vorgesehen.
 

Unsere Pflege- und Beratungsexperten besuchen Sie zu Hause und geben Ihnen Pflege- und Entlastungstipps. Bei Pflegegrad 1, oder wenn Sie Sachleistungen beziehen, können Sie den Beratungsbesuch auf freiwilliger Basis nutzen.


Sie interessieren sich für eine Pflegeberatung?
Dann rufen Sie uns einfach an unter 
Telefon: 0 72 72-91 91 77

Wir freuen uns auf Sie!

 

Übrigens:

Die Beratungsbesuche sind für Sie kostenfrei. 

Die Beratungsbesuche sorgen auch dafür, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand sind, was es an Neuerungen im Pflegeversicherungsgesetz gibt.