Haben Sie eine Verordnung für medizinische Behandlungspflege vorliegen?
Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, zum Beispiel nach einem Unfall, einer Krankenhausbehandlung oder bei einer Krankheit haben Sie einen Anspruch auf die Leistungen der medizinische Behandlungspflege. Dazu gehören medizinische Leistungen wie zum Beispiel:
- Kompressionstherapie (Kompressionsstrümpfe anziehen)
- Blutzuckerkontrolle und Insulininjektionen
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
- Augentropfen verabreichen
- Verbandswechsel und vieles mehr
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte sorgen in enger Abstimmung mit Ihrem Arzt für die optimale Versorgung bei Ihnen zu Hause.
Die Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenversicherung.
Übrigens:
Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt Hilfe benötigen können Sie im Rahmen der Unterstützungspflege bis zu 28 Tage Grundpflege oder Hilfe im Haushalt erhalten.