Wer kümmert sich um meinen Angehörigen, wenn ich verhindert bin?
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht Zeit, um sich zu erholen und um neue Energie zu sammeln. Wenn pflegende Angehörige Urlaub planen, durch Krankheit, vorübergehend selbst ausfallen oder aus sonstigen Gründen verhindert sind, kann die Pflegekasse unterstützen.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen im Jahr oder bis zu einem Betrag von 1.612 Euro. Durch Anrechnung von 50% der Kurzzeitpflege kann der Betrag sogar auf bis zu 2.418 Euro ausgeweitet werden. Der Anspruch besteht, wenn Sie Ihren Pflegebedürftigen für mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben. Leistungen der Verhinderungspflege können mit den Pflegegraden 2 bis 5 in Anspruch genommen nehmen.
Verhinderungspflegeleistungen können auch stundenweise in Anspruch genommen werden. So gewinnen Sie als pflegender Angehöriger Freizeit, um ganz persönliche Dinge in Ruhe zu erledigen.
Übrigens:
Lassen Sie sich umfassend über die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der Verhinderungs-pflege individuell beraten, damit Sie diese Zusatzleistung der Pflegeversicherung optimal nutzen können. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.